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   OLG Bamberg, 24.11.1982 - 2 UF 170/82   

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https://dejure.org/1982,2872
OLG Bamberg, 24.11.1982 - 2 UF 170/82 (https://dejure.org/1982,2872)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.11.1982 - 2 UF 170/82 (https://dejure.org/1982,2872)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. November 1982 - 2 UF 170/82 (https://dejure.org/1982,2872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren; Unterhaltsrechtliche Leitlinien nach der Düsseldorfer Tabelle; Voraussetzungen für einen Kindergeldausgleich zugunsten des Unterhaltsschuldners

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1570, 1582, 1609, 1610
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Mangellage; Unterhaltsrechtliche Leitlinien nach der Düsseldorfer Tabelle; Voraussetzungen für einen Kindergeldausgleich zugunsten des Unterhaltsschuldners.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Aschaffenburg - F 361/82
  • OLG Bamberg, 24.11.1982 - 2 UF 170/82

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 210
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 16.09.1981 - 2 WF 123/81
    Auszug aus OLG Bamberg, 24.11.1982 - 2 UF 170/82
    In einem derartigen Mangelfall ist grundsätzlich das verfügbare Einkommen (Nettoeinkommen abzüglich 900 DM/Monat an Eigenbedarf) vor dem Vollzug des Kindergeldausgleichs auf die Unterhaltsberechtigten zu verteilen, und zwar nach der Formel: Verfügbares Einkommen × jeweiliger Tabellenwert bzw. Mindestbedarf des Ehegatten : durch die Summe aller Unterhaltsberechtigten (vgl. Senatsbeschluß FamRZ 1982, 519).

    Dabei ist grundsätzlich folgendes zu beachten: Ein Kindergeldausgleich zugunsten des Unterhaltsschuldners kommt nur dann in Betracht, wenn der nach der eben vollzogenen Berechnung geschuldete Unterhaltsbetrag unter Einschloß des an sich auf den Unterhaltsschuldner entfallenden Kindergeldanteils den jeweiligen Tabellensatz der untersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle übersteigt (vgl. Senatsbeschluß vom 16. September 1981 - FamRZ 1982, 519).

  • BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 704/80

    Fortbestand der Unterhaltspflicht bei Herbeiführung der Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.11.1982 - 2 UF 170/82
    Im übrigen hatte der Beklagte auch deshalb nicht an seinem früheren Verdienst festgehalten werden können, weil sich der Bezug der Straftat zu dem Unterhaltsanspruch in der ursächlichen Verknüpfung zwischen der haftbedingten Leistungsunfähigkeit und der Straftat erschöpft (vgl. BGH FamRZ 1982, 913 = BGHF 3, 350).
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